Für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund spezieller Fallkonstellationen bei den bisherigen Hilfsprogrammen von Bund und Ländern durchs Raster fallen, wurde am 18. März 2021 ein sog. „Härtefallfonds“ auf den Weg gebracht.
Der Fonds umfasst insgesamt 1,5 Milliarden Euro, wobei der Bund den Ländern einmalig 750 Millionen Euro zur Verfügung stellt, die dann um den gleichen Betrag aufstocken. Damit sollen Härten abgemildert werden, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen werden.
Über die Vergabe entscheiden die Länder auf Grundlage von Einzelfallprüfungen. Die Höhe der Zuwendungen orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.
Unterstützung durch den Härtefallfonds können Unternehmen und Selbstständige beantragen – grundsätzlich über „prüfende Dritte“. Im Antrag muss etwa durch Vorlage ablehnender Bescheide nachgewiesen werden, dass der Antragsteller bislang keinerlei berechtigte Ansprüche auf anderweitige Corona-Hilfen geltend machen konnte.
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