Die Bundesregierung legte ihren Plan mit den Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm am 20. September vor. Das ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 hat das Kabinett am 9. Oktober 2019 beschlossen. Ziel ist, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 55 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase wie CO2 ausstößt. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 setzt die Bundesregierung den deutschen Klimaschutzplan 2050 um. Enthalten sind Maßnahmen zur Einsparung von CO2 für alle Sektoren: für die Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Landnutzung und Abfallwirtschaft.
CO2-Preis auch für Verkehr und Wärme
Herzstück des Programms ist die Einführung eines Preises für den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 für Verkehr und Wärme ab 2021. Der über die Jahre steigende Preis soll mehr Anreize für den Klimaschutz in der Wirtschaft und bei den Verbrauchern setzen. Der Festpreis startet mit zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35 Euro pro Tonne. Ab 2026 bildet sich der Preis am Markt.
Entlasten und in Klimaschutz investieren
Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen zurückzahlen: mit niedrigeren Steuern und Abgaben auf Strom, mit dem Wohngeld, mit einer höheren Pendlerpauschale und billigeren Bahntickets. Die Einnahmen werden zudem in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert: beispielsweise in die Gebäudesanierung, in die Entwicklung energieeffizienter Technologien wie die Elektromobilität oder in den Ausbau und die Modernisierung von ÖPNV und Schiene. Bis 2030 sollen mit dem Klimaschutzprogramm Mittel in dreistelliger Milliardenhöhe bereitgestellt werden. Die damit angestoßenen Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen sind gleichzeitig Investitionen für die Zukunft der deutschen Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze.
Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Deshalb werden die neuen Anforderungen fair und sozial ausgewogen verteilt. Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt. Die Bundesregierung setzt auf Anreize, CO2 einzusparen, erneuerbare Energien zu nutzen, fördern ökologische und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie neue technologische Lösungen. Für den weltweiten Klimaschutz trägt Deutschland als führende Industrienation eine besondere Verantwortung. Klimaschutz geht jeden etwas an, aber niemand soll überfordert werden. Klimaschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung.
Verbindliche Klimaschutzziele
Das Programm beinhaltet zudem, dass die Bundesregierung die im Klimaschutzplan 2050 definierten Emissionsziele pro Sektor in einem Klimaschutzgesetz festschreibt. Der Kabinettausschuss Klimaschutz, das sogenannte Klimakabinett, wird als ständiges Gremium jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen überprüfen. Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, wird der/die zuständige Bundesminister/in dem Klimakabinett innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Klimakabinett, wie das Klimaschutzprogramm 2030 gemeinsam so angepasst wird, dass die zugrundeliegenden Ziele erreicht werden.
Alle gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms sollen noch im Jahr 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Über die weiteren gesetzlichen Maßnahmen werden wir weiter berichten.
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