Die Bundesregierung wird auch über den 30. Juni hinaus ohne Unterbrechung Bürgertests zur Verfügung stellen, aber die Bedingungen verändern. Die geförderte Möglichkeit zum Test soll weiter helfen, Infektionen und Infektionsketten zu erkennen. Zugleich wird ein effektiverer Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und die Qualität der Tests verbessert.
Kostenlose Bürgertests werden nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie z.B. für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie etwa dem Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 € belegt.
Darüber hinaus werden die Vergütungen für Teststellen reduziert. Zudem werden umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt.
Das Bundesministerium für Gesundheit kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden €. Das entspricht einer Reduktion um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 24.6.2022