Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 den Entwurf eines „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in zweiter und dritter Lesung angenommen. Enthalten ist u.a. der sog. „Investitions-Booster“, der die Wirtschaft ankurbeln soll. Die Zustimmung des Bundesrates steht allerdings noch aus.
Folgende Maßnahmen sind im steuerlichen Investitionsprogramm vorgesehen:
- Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – „Investitions-Booster“ (§ 7 Abs. 2 EStG-E),
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1.1.2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG-E),
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent in drei Stufen auf 27 Prozent (Veranlagungszeitraum (VZ) 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032) (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG),
- Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a – neu – EStG),
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG) sowie
- Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG).
Zuvor – am 25. Juni 2025 – hatte der Finanzausschuss des Bundestages das Gesetz mit geringfügigen Änderungen im Bereich der Forschungszulage gebilligt.
Den Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BT-Drucks. 21/323) finden Sie hier.
Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 21/629) finden Sie hier.
Der Bundesrat wird sich mit dem Gesetz voraussichtlich am 11. Juli 2025 noch vor der Sommerpause befassen.