Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember bzw. 16. Dezember 2022 die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen gebilligt. Mit den Preisbremsen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet werden.
Die beschlossenen Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen dürfen. Das schützt alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und kulturelle Einrichtungen. Alle, die bereits sehr hohe Preise zahlen, sollen entlastet werden. Die Preisbegrenzungen beziehen sich auf einen großen Teil des bisherigen Energieverbrauchs.
Die Preisbremsen gelten von März 2023 an. Rückwirkend werden die Kosten von Januar und Februar ebenfalls begrenzt. Damit wirken die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024. Die Strom-, Gas- und Wärmpreisbremsen sind das Herzstück des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von insgesamt 200 Milliarden Euro.
Die Gesetzentwürfe zum Thema Gaspreisbremse, zur Strompreisbremse sowie einen Kurzüberblick über die Maßnahmen und jeweils einen Fragen Antwort Katalog (FAQ) zur Wärme- und Gaspreisbremse sowie zur Strompreisbremse sind auf der Homepage des BMWK veröffentlicht worden.