Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das sog. Wachstumschancengesetz in 2./3. Lesung verabschiedet. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Die nunmehr beschlossenen Entlastungen wurden in den abschließenden Verhandlungen im Finanzausschuss – auch auf Druck der Länder – gegenüber dem Regierungsentwurf in Teilen geändert und einzelne Fördermaßnahmen sogar deutlich reduziert.
Für das in Teilen geänderte Gesetz stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke votierten gegen die Initiative. Als zentrales Projekt wird die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft benannt. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Außerdem soll ein zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung gesetzt werden, da Deutschland nur mit zukunftsweisenden Verfahren und innovativen Produkten seinen Wohlstand sichern könne. Insgesamt will die Regierung das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner machen.
Für den Vertrieb von Relevanz sind neben zahlreichen anderen Regelungen die nunmehr nochmals geänderten Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung und der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Geschäftsreisen im Inland.
Bei der Dienstwagenbesteuerung wird der maximale Bruttolistenpreis für die Viertelung der Bemessungsgrundlage bei reinen E-Pkw nunmehr von 60.000 Euro auf 70.000 Euro – und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 80.000 Euro – erhöht. Für Hybrid-Pkw wird die Alternativmöglichkeit in Form der bestehenden Kilometergrenze (Zulassung ab 1. Januar 2025: mindestens 80 Kilometer Reichweite) zur Erlangung der Halbierung der Bemessungsgrundlage aufgehoben. Ursprünglich hatte sich die Bundesregierung gegen diese Änderungen bei den Hybrid-Pkw unter Vertrauensschutzaspekten ausgesprochen. Der Bruttolistenpreis wird nach den beschlossenen Neuregelungen nunmehr jedoch nur noch dann zur Hälfte angesetzt, wenn das Fahrzeug einen Kohlendioxidausstoß von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer aufweist.
Die Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei Geschäftsreisen im Inland – für die sich die CDH nachhaltig eingesetzt hatte – fallen nunmehr sogar höher aus als im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen. Diese werden nunmehr auf 32 Euro für einen vollen Kalendertag, auf 16 Euro für Tage ohne Übernachtung bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden und auf ebenfalls 16 Euro für An- und Abreisetage angehoben.
Der Bundesrat muss dem Vorhaben allerdings noch zustimmen. Das Gesetz steht dort bereits am 24. November 2023 auf der Tagesordnung. Auf Wunsch des Bundestages hatte sich der Bundesrat bereit erklärt, auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist zu verzichten.