Die Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember sind in der vergangenen Woche gestartet worden. Wie bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November können auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 € gewährt werden; Soloselbständige – d.h. Selbständige, die keine Vollzeitbeschäftigte bzw. Vollzeitbeschäftigten haben – können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 € stellen.

Als Soloselbständiger gilt, wer –in Vollzeitäquivalenten gerechnet – weniger als einen Vollzeitbeschäftigten beschäftigt. Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder Soloselbständigen ist auf der Basis von Vollzeitäquivalenten zu ermitteln (Basis: 40 Arbeitsstunden je Woche). Bei der Bestimmung der Vollzeitäquivalente sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Beschäftigte über 30 Stunden = Faktor 1
  • Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Saisonarbeitskräfte, Arbeitskräfte in Mutterschutz/Elternzeit und vergleichbar Beschäftigte werden berücksichtigt, wenn sie am Stichtag beschäftigt waren.
  • Es wird dem Unternehmen überlassen, ob Auszubildende berücksichtigt werden.
  • Die Inhaberin / der Inhaber ist kein/e Beschäftigte/r. Ausnahme: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die sozialversicherungsrechtlich als angestellt eingestuft werden.

Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember können diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
  • Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 % des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Soweit es der noch bestehende beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts bereits gewährter Beihilfen zulässt, wird der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats gezahlt werden können. Für die meisten betroffenen Unternehmen dürfte das der Fall sein.
  • Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 € Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
  • Die Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.3.2021 gestellt werden.
  • Zu den weiteren Details des Antragsverfahrens für die November- und Dezemberhilfe wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) noch weitere Informationen zur Verfügung gestellt, diese finden Sie hinter nachstehendem Link in den FAQ zur November- und Dezemberhilfe .

Hinweis: Anträge auf Überbrückungshilfe III sind derzeit noch nicht online möglich. Eine Antragstellung soll aber ebenfalls im Laufe des Januar 2021 bereits möglich sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zur Überbrückungshilfe.

Das BMF hat darüber hinaus eine Übersicht zu den aktuellen Corona-Hilfen veröffentlicht. Zur Übersicht gelangen Sie hier.

Aktuelle Informationen der CDH zu den Corona-Hilfen finden Sie fortlaufend hinter nachstehendem Link: https://cdh.de/themenfeld/hilfen-fuer-unternehmen-in-der-coronakrise-ein-ueberblick/