Bereits im vergangen Jahr ist das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst worden. Das bedeutet, dass die Impressumspflicht nunmehr im DDG, genauer gesagt in § 5 DDG, geregelt ist und das Impressum entsprechend aktualisiert werden muss.
Vor dem Hintergrund, dass in der vergangenen Woche das sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten ist, welches nur für Webseiten im BtoC Bereich gilt, ist wieder mit einer verstärkten Abmahntätigkeit zu rechnen. Somit ein guter Zeitpunkt die eigenen Webseiten im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichtangaben hin zu überprüfen.
Was angepasst bzw. überprüft werden muss:
Änderung der Rechtsgrundlage – Zu ersetzen ist die Bezugnahme auf das TMG durch die Angabe des DDG im Impressum. Wenn bisher auf § 5 TMG verwiesen wird, sollte diese Angabe durch § 5 DDG ersetzt werden.
Sollten auf den Webseiten eigene redaktionelle Beiträge veröffentlich werden, muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.
Inhaltliche Anpassung – Wenn die Angaben im Impressum bereits korrekt und vollständig waren, ist keine inhaltliche Änderung notwendig. Die rechtlichen Anforderungen an die Angaben im Impressum sind im Wesentlichen gleich geblieben.
Begriffe anpassen – Zu ersetzen ist gegebenenfalls der Begriff „Telemedien“ durch „digitale Dienste“, wenn dieser in der Datenschutzerklärung oder anderen Bereichen der Webseiten verwendet wird.
Warum ist die Anpassung so wichtig?
- Ein korrektes Impressum ist wichtig, um rechtliche Risiken wie Abmahnungen zu vermeiden.
- Ein falsches oder fehlendes Impressum kann zu Bußgeldern führen.
Zusätzliche Hinweise:
- Stellen Sie sicher, dass das Impressum leicht von jeder Seite Ihrer Website aus erreichbar ist.
- Überprüfen Sie auch andere rechtliche Hinweise auf Ihrer Website, wie z.B. die Datenschutzerklärung, und passen Sie diese gegebenenfalls an.
- Die CDH hat zum Thema „Pflichtangaben für das Impressum von Internetseiten“ bereits vor längerer Zeit ein Merkblatt erstellt – eingeschlossen ist auf diesem die Angabe zahlreicher Muster für ein korrekt gestaltetes Impressum -, welches CDH-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung steht. Dieses kann im geschlossenen Mitgliederbereich auf den Internetseiten der CDH hier heruntergeladen werden.