von Unternehmen“ ist am Donnerstag, den 26. September 2024, in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Nach rund halbstündiger Debatte ist die Überweisung des Entwurfs an die Ausschüsse beschlossen worden.

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit trägt das Gesetz insbesondere zur rechtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen. Diese Verpflichtung will die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf umsetzen.

Im Zuge der Umsetzung wird auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst. Zur Umsetzung der Ziele sind Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen wird nunmehr der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.