Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 4. November 2020 ein ergänzendes BMF-Schreiben zur Absenkung der Umsatzsteuer veröffentlicht. Das Schreiben enthält auch wichtige Informationen im Hinblick auf die Rückumstellung der Steuersätze ab 1. Januar 2021 auf 19% bzw. 7%.
Zu folgenden Punkten wurden Konkretisierungen vorgenommen:
- Voraus-und Anzahlungsrechnungen
- Ausgabe von Gutscheinen
- Erstattung von Pfandbeträgen
- Gewährung von Jahresboni
- Herstellerrabatt bei der Abgabe pharmazeutischer Produkte
- Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte-und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung
- Besteuerung von Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen
- Sonder-und Ausgleichszahlungen bei Miet-oder Leasingverträgen
- Anzuwendender Steuersatz bei Gesamtmargenbildung nach § 25 Abs. 3 Satz 3 UStG
- Differenzbesteuerung
- Zeitungs-und Zeitschriftenabonnements
- Leistungszeitpunkt bei Leistungen eines Insolvenzverwalters
- Leistungen des Gerüstbauerhandwerks
- Wiederkehrende Leistungen
- Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe
Wir haben dieses Schreiben bereits in die Infothek Steuern auf der cdh.de eingestellt. Sie finden dieses hinter nachstehendem Link https://cdh.de/download/11432/. Das BMF-Schreiben vom 4. November 2020 sowie weitere Informationen finden Sie derzeit auch auf den Internetseiten des BMF hier