Die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld werden um drei Monate verlängert. Sie gelten nun über den 30. September hinaus bis Ende 2022. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Konkret geregelt ist damit, dass:
- Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens 10 % statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
- Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.
Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld wären zum 30.9.2022 ausgelaufen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wirkt sich jedoch weiterhin auf die deutsche Wirtschaft aus. Es drohen weitere Störungen in den Lieferketten und Versorgungsengpässe beim Gas. Das sorgt für Unsicherheiten bei vielen Unternehmen und Beschäftigten.
Die Verlängerung der vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld verschafft den Betrieben Planungssicherheit und trägt zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts bei. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass auch über den 30.9.2022 hinaus Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden.
Das Bundeskabinett hat zudem eine Formulierungshilfe für einen vom Deutschen Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf beschlossen. Ziel ist es die Bundesregierung in die Lage zu versetzen, auch nach dem 30.9.2022 Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld im Wege einer Verordnung umfassend und kurzfristig erlassen zu können. Die Verordnungsermächtigung soll bis 30.6.2023 gelten.