Künftig sollen Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Deshalb müssen auch in Deutschland viele Millionen von Führerscheinen schrittweise umgetauscht werden. Die erste Umtauschfrist endet bereits Anfang des kommenden Jahres und betrifft Geburtsjahrgänge der Jahre 1953 bis 1958.

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein – oft noch der berühmte „Lappen“ – bis zum 19. Januar 2022 umtauschen – und das in Zeiten der noch immer bestehenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Eine Verschiebung der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverkehrsministerium vor kurzem mitteilte. Daten zur konkreten Anzahl der Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden müssen, liegen allerdings nicht vor, da das Zentrale Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes ausschließlich Führerscheine erfasst hat, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind.

Mit dem Ablauf des 19. Januars kommenden Jahres sowie in den Folgejahren wird der alte Führerschein ungültig, wenn dieser bis dahin nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes umgetauscht worden ist. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon unberührt. Eine neue Prüfung ist daher nicht erforderlich. Erforderlich ist allerdings bei Antragstellung ein sogenanntes biometrisches Passfoto. Der Umtausch soll bundeseinheitlich eine Gebühr von 25 Euro kosten.

Damit nicht alle betroffenen Führerscheinbesitzer bis zum letzten Moment warten und infolgedessen ein Massenansturm ausgelöst worden wäre, ist folgender Stufenplan beschlossen worden. Hinzukommend ist ein freiwilliger Umtausch jederzeit möglich.

  • Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
  • Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
  • für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
  • für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025,
  • für die Jahrgänge vor 1953 bis 19. Januar 2033

Danach gibt es Fristen für die Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch erfolgt nach dem jeweiligen Alter der Dokumente, entscheidend ist damit das Ausstellungsdatum:

  • Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
  • für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
  • für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
  • für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
  • für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
  • für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
  • für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, läuft die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.

Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen – ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.