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Am 19. Januar dieses Jahres sind im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz unter Einbeziehung der Bundesregierung die Verlängerung der Lock-Down Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 beschlossen und gleichzeitig die Corona-Hilfen um eine sogenannte Überbrückungshilfe III erweitert worden. Zudem wurden die Fristen für die Antragstellung für die Überbrückungshilfe II und für die November- und Dezemberhilfen verlängert.
Bevor eine Antragstellung für die neue Überbrückungshilfe III überhaupt möglich ist, wurde diese bereits mehrmals angepasst und zuletzt auch vereinfacht. Eine in der Überbrückungshilfe III integrierte sogenannte Starthilfe für Soloselbständige kann nun sogar wieder ohne Steuerberater selbst beantragt werden.
Die CDH steht mit den politisch Verantwortlichen in den Bundesministerien in engem Austausch und hatte zuletzt nochmals nachdrücklich eine Verbesserung und Vereinfachung der in Kürze anlaufenden Überbrückungshilfe III gefordert. Über diese Neuerungen wollen wir Sie gemeinsam mit den Praktiker der CDH aus den CDH-Landesverbänden informieren.
Aus diesem Grunde informieren Sie in diesem Webinar RA Stephan Hartmann, CDH Baden-Württemberg, RA Philipp Krupke, CDH im Norden, sowie Jens Wolff und Eckhard Döpfer vom CDH Bundesverband und stehen für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Antrags- und Fördervoraussetzung der aktuellen Corona-Hilfen werden erläutert, insbesondere auch, welche Hilfen für Handelsvertretungen in Betracht kommen. Außerdem erhalten Sie Hinweise wo die Hilfen beantragt werden können.

Ihre Experten:
Philipp Krupke, Hauptgeschäftsführer CDH im Norden, Hamburg
Stephan Hartmann, Geschäftsführer CDH Baden-Württemberg
Jens Wolff, Geschäftsführer der CDH-Wirtschaftsdienst GmbH, Berlin
Eckhard Döpfer, Hauptgeschäftsführer der CDH e.V., Berlin

Die Einladungen zur Teilnahme gehen allen Mitgliedern einige Tage vor dem Webinar per E-Mail zu. Oder Sie loggen sich hier als Mitglied ein und melden sich über den dort befindlichen Link an.

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