Ernstfall – was tun, wenn der Unternehmer handlungsunfähig wird?
8. Juli 2022 - 11:00 - 12:00
Ihr Experte: Jürgen Carstens, secufox GmbH, Rosenheim
Wenn Sie als Handelsvertreterin oder Handelsvertreter für längere Zeit plötzlich ausfallen, so ist Ihre Handelsvertretung ohne die richtigen Vollmachten handlungsunfähig. Nur mir den richtigen Vollmachten und Handlungsanweisungen können Familienmitglieder, Gesellschafter und Mitarbeiter handeln und den Fortbestand des Unternehmens sichern.
„Ernstfall – was tun, wenn der Unternehmer handlungsunfähig wird?“
Wir haben für dieses wichtige Thema den Experten zum Thema Notfallkonzepte für Unternehmerfamilien, Herrn Carstens, Geschäftsführer unseres Kooperationspartners secufox GmbH aus Rosenheim gewinnen können. secufox ist Experte für Notfallplanungen und bringt über 35 Jahre praktischer Erfahrung in der Führung und Beratung von Mittelstands- und Familienunternehmen mit. www.secufox.com In 30 Minuten (mit anschließender Fragerunde) erfahren Sie auf den Punkt gebracht, wie Sie selbst vorsorgen können und damit den gerichtlich bestellten Betreuer vermeiden und: • warum die richtigen Vollmachten für die Fortführung eines Unternehmens so wichtig sind.
• was bei Unternehmervollmachten für Inhaber, Gesellschafter und Mitarbeiter zu beachten ist.
• was bei einer Stellvertreterregelung entscheidend ist.
• und wie Sie innerhalb kurzer Zeit Ihr individuelles, schlankes Notfallkonzept mit der neuen „UnternehmerClass“ – exklusiv für Sie als Handelsvertreter – schnell und günstig realisieren können.
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