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Ihr Experte: Dr. Martin Rothermel,  Rechtsanwalt Partner Taylor Wessing PartnerschaftsG mbB, München
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist inzwischen seit mehr als 200 Tagen in Kraft. Wie können auch mittlere und kleine Unternehmen – und damit auch Handelsvertreter davon betroffen sein? Das LKSG regelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und verpflichtet diese zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards innerhalb der gesamten Lieferkette. So können auch Zulieferer und mittelbare Zulieferer betroffen sein, wenn diese die Einhaltung der o.g. Sorgfaltspflichten zusichern sollen. In diesen Fällen müssen diese Lieferanten den Sorgfaltspflichten auch innerhalb ihrer eigenen Lieferketten entsprechen.
Erfahren Sie von unserem Experten Dr. Martin Rothermel wie sich in diesem Fall kleine Unternehmen verhalten sollen?
In diesem Webinar erfahren Sie zum LKSG:
– die Anwendung und Inhalte für kleine und mittlere Unternehmen,
– Handlungsempfehlungen speziell für kleine Unternehmen,
– was am Markt passiert
– gute und schlechte Praxisbeispiele,
– was auf EU Ebene passiert …
– und warum der kommende Jahreswechsel so bedeutsam ist!
Stellen Sie auch gerne Ihre Fragen – wir beantworten sie live im Webinar!
Interessiert?
Für CDH-Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei im Rahmen der Mitgliedschaft! Die Teilnehmerplätze sind wie immer limitiert, bei Interesse empfehlen wir eine zeitnahe Anmeldung.
Wir freuen uns auf Sie!

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