Nicht nur die alten grauen und rosa „Lappen“ aus Papier sondern auch Führerscheine im Scheckkartenformat müssen in einigen Jahren in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die Fristen hierfür richten sich zum einen nach dem Alter des Führerscheininhabers, zum anderen nach dem Ausstelldatum und variieren stark.
Umtausch nach Geburtsjahrgängen
- 1953-1958: bis zum 19. Januar 2022
- 1959-1964: bis zum 19. Januar 2023
- 1965-1970: bis zum 19. Januar 2024
- 1971 oder später: bis zum 19. Januar 2025
Wer vor 1953 geboren wurde, ist bis zum 19. Januar 2033 von der Umtauschpflicht ausgenommen.
Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssen abhängig von ihrem Ausstelldatum wie folgt umgetauscht werden:
Umtausch nach Ausstelldatum
- 1999-2001: bis 19. Januar 2026
- 2002-2004: bis 19. Januar 2027
- 2005-2007: bis 19. Januar 2028
- 2008: bis 19. Januar 2029
- 2009: bis 19. Januar 2030
- 2010: bis 19. Januar 2031
- 2011: bis 19. Januar 2032
- 2012-18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033