Die CDH nahm gemeinsam mit weiteren Handelsverbänden die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 19. April 2021 zum Anlass, sich erneut in die Beratungen zu den Themen einer sozialen Absicherung von Selbständigen und der Vereinfachung des Statusfeststellungsverfahrens miteinzubringen. Ein umfangreiches beide Themen abdeckendes Positionspapier wurde allen Bundestagsabgeordneten im Bundestagsausschuss rechtzeitig an die Hand gegeben.
Hinsichtlich einer Renten- bzw. Vorsorgepflicht für Selbständige sei das Erwerbsminderungsrisiko auszunehmen, eine flexible Beitragszahlung müsse ermöglicht werden und ebenfalls seien die Anreize zum Aufbau einer Altersvorsorge zu steigern. Anderweitige Formen der Altersvorsorge müssen anerkannt und das Vertrauen auf bereits geleistete Vorsorgeleistungen müsse geschützt werden. Ebenfalls seien Ausnahmen für Existenzgründer und Geringverdiener vorzusehen. Außerdem müsse ein künftiges „Opt-out Verfahren“ unbürokratisch und von einer Statusüberprüfung erfolgen. Gefordert wurde auch die bereits bestehende Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber aufzuheben.
Zum Statusfeststellungsverfahren führten die Verbände aus, dass eine Feststellung künftig früher, einfacher und schneller möglich sein müsse. Die Verbände sprachen sich zunächst vehement gegen die Einführung eines Kriterienkataloges bzw. eine neue Definition des Arbeitnehmerbegriffes aus, da eine Einzelfallbetrachtung von entscheidender Bedeutung sei.
Die unterzeichnenden Verbände unterstützen darüber hinaus die Pläne des BMAS, im Rahmen des Statusfeststellungverfahrens eine „Prognoseentscheidung“ anhand der bereits vorliegenden Vertragsunterlagen einzuführen. Eine solche Prognoseentscheidung kann eine Fehleinschätzung von Auftraggebern und Auftragnehmern verhindern und die Rechtssicherheit bei allen Beteiligten erhöhen. Die Prognoseentscheidung bzw. auch sonstige Statusfeststellungsverfahren sollten für alle Sozialversicherungsträger bindend sein. Nur wenn der Selbständige eine Abweichung von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit rügt, soll die Deutsche Rentenversicherung Bund den Fall noch einmal prüfen können. Zur Bürokratieentlastung für alle Beteiligten sollte bei gleichlautenden Verträgen ein einmal durchgeführtes Statusfeststellungsverfahren für Folgebeauftragungen gegenüber anderen Selbständigen ebenfalls bindende Wirkung entfalten.
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