Am 15.05.2019 hat das Kabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs beschlossen. Der Gesetzesentwurf zielt auf die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen ab.

Der Gesetzgeber ist der Forderung der CDH, DSGVO-Verstöße ausdrücklich und grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich des UWG auszunehmen, nicht gänzlich nachgekommen. Zwar werden Erleichterungen für Kleinst- und kleine Unternehmen geschaffen, die von den Kosten der Abmahnung durch Wettbewerber bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften befreit werden. Dies impliziert aber auch, dass Abmahnungen von Datenschutzverstößen grundsätzlich möglich sind und die DSGVO somit nicht als abschließend gilt. Es stellt sich außerdem die Frage, wie der Abmahner beurteilen soll, ob der Abgemahnte in die Kategorie der Kleinst- und Kleinunternehmen fällt. Die CDH hatte gefordert, dass Datenschutzverstöße grundsätzlich von der Abmahnfähigkeit durch Wettbewerber ausgenommen werden.

Den Regierungsentwurf finden Sie hier

Die Stellungnahme der CDH zum Regierungsentwurf finden Sie hier