Die neue Version 2.1 des GoBD-Praxisleitfadens der AWV berücksichtigt aktuelle Änderungen aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020. Hierüber wurde unter anderem die AO dahingehend angepasst, dass die Führung und Aufbewahrung elektronischer Bücher und sonstiger erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen durch den Wegfall des Antragserfordernisses für EU-Mitgliedstaaten erheblich erleichtert wird. Diese für die Praxis wichtige Änderung greift der Leitfaden in der neuen Version 2.1 auf. Insbesondere in Kapitel 4.4 „Wo ist aufzubewahren?“ wird die Neuerung nun dargestellt.

Mit der Veröffentlichung des aktualisierten GoBD-Leitfadens erhalten Unternehmen und deren steuerliche Berater eine aktualisierte Hilfestellung, um an den neuen GoBD-Regelungen möglichst rechtssicher zu partizipieren und bei Verschärfungen auf der sicheren Seite zu sein. Der AWV-Praxisleitfaden sorgt für ein besseres Verständnis der GoBD und zeigt hierfür konkrete Wege auf. Der Leser wird in die Lage versetzt, qualifizierte Entscheidungen zur Umsetzung der GoBD zu treffen.

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