Behält der Handelsvertreter seinen Provisionsanspruch, wenn der Kunde „coronabedingt“ das vermittelte Geschäft storniert? Ist der Handelsvertreter auch während der Pandemie verpflichtet, einen vertraglich vereinbarten Mindestumsatz zu erzielen? Und was hat das eigentlich alles mit dieser „höheren Gewalt“ auf sich?
Die Arbeitsgruppe Recht des internationalen Handelsverbandes IUCAB (Internationally United Commercial Agents and Brokers) hat eine Zusammenstellung über die rechtlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Vertriebsverträge in ihren jeweiligen Ländern erarbeitet. Die Zusammenstellung umfasst die Länder Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Finnland, USA sowie internationales Recht und ist in englischer Sprache hier abrufbar.
Ein ausführlicherer Beitrag zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Handelsvertreterverträge nach deutschem Recht folgt in der Juni-Ausgabe der Sales Excellence.