Ab dem 1. Oktober 2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform abgegeben werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden.
Die Übermittlung funktioniert bundesweit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder über Übermittlungsprogramme privater Anbieter. Die Steuerverwaltungen der Länder bieten damit eine weitere Möglichkeit sicher, kontaktlos und flexibel mit dem Finanzamt vor Ort zu kommunizieren.
Wer einen digitalen Antrag an sein Finanzamt stellen möchte und noch kein Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ hat, muss sich dafür unter www.elster.de einmalig registrieren. Der Vorgang dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Sämtliche Daten werden dabei verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen. So wird das Steuergeheimnis gewahrt.
Folgende Anträge und Erklärungen können ab dem 1. Oktober elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden:
- Antrag auf Steuerklassenwechsel
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
- Erklärung zum dauernden Getrenntleben
- Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Nach dem Login in „Mein ELSTER“ sind die Formulare über den Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ – „Alle Formulare“ – „Lohnsteuer-Arbeitnehmer“ zu finden.