Am 10. Juli 2023 hat die EU-Kommission einen neuen Angemessenheitsbeschluss zum Datenverkehr zwischen der EU und den USA erlassen. Auf dessen Grundlage können nunmehr personenbezogene Daten gefahrlos aus der EU an US-Unternehmen, die an dem Datenschutzrahmen teilnehmen, übermittelt werden, ohne dass zusätzliche Datenschutzvorkehrungen getroffen werden müssen.

Nachdem der sogenannte „Privacy Shield“ im Juli 2020 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für unwirksam erklärt worden war, hatten die Kommission und die US-Regierung über mehrere Jahre hinweg die Voraussetzungen für einen erneuten Angemessenheitsbeschluss durch die EU-Kommission verhandelt und darin die vom EuGH erhobenen Bedenken aufgegriffen. Durch den neuen Angemessenheitsbeschluss wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau – vergleichbar mit dem der Europäischen Union – für personenbezogene Daten gewährleisten, die gemäß dem neuen Datenschutzrahmen von der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Auf der Grundlage des neuen Angemessenheitsbeschlusses können personenbezogene Daten gefahrlos aus der EU an US-Unternehmen, die an dem Datenschutzrahmen teilnehmen, übermittelt werden, ohne dass zusätzliche Datenschutzvorkehrungen getroffen werden müssen.

Der Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA führt neue verbindliche Garantien ein, um alle vom Europäischen Gerichtshof geäußerten Bedenken auszuräumen. Dies beinhaltet die Beschränkung des Zugriffs von US-Geheimdiensten auf EU-Daten auf das notwendige und verhältnismäßige Maß und die Einrichtung eines Datenschutzüberprüfungsgerichts (Data Protection Review Court – DPRC), zu dem EU-Bürger Zugang haben. Der neue Datenschutzrahmen bringt erhebliche Verbesserungen im Vergleich zu dem Mechanismus, der unter dem Privacy Shield bestand. Stellt das DPRC beispielsweise fest, dass Daten unter Verstoß gegen die neuen Garantien erhoben wurden, kann es die Löschung der Daten anordnen. Die neuen Garantien im Bereich des staatlichen Zugriffs auf Daten werden die Verpflichtungen ergänzen, die US-Unternehmen, die Daten aus der EU importieren, eingehen müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite der Europäischen Kommission:

Den genauen Wortlaut des Angemessenheitsbeschlusses finden Sie hier.