Seit dem 16. Februar kann die sog. Neustarthilfe von Soloselbständigen beantragt werden. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Damit soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden. Die Förderhöhe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes in 2019, maximal aber 7.500 Euro. Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Der Antrag kann direkt online gestellt werden. Für die Anmeldung zum Direktantrag ist lediglich ein Elster-Zertifikat notwendig. Die Internetseite für die Antragstellung finden Sie unter: https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Die Auszahlung der Neustarthilfe wird in der Regel wenige Tage nach Antragstellung erfolgen.

Soloselbständiger ist, wer weniger als eine Vollzeitkraft beschäftigt, was auf der Basis von Vollzeitäquivalenten (40 Arbeitsstunden pro Woche) zu ermitteln ist. Dabei gilt:

  • Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Beschäftigte über 30 Stunden = Faktor 1
  • Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Saisonarbeitskräfte, Arbeitskräfte in Mutterschutz/Elternzeit und vergleichbar Beschäftigte werden berücksichtigt, wenn sie am Stichtag beschäftigt waren.
  • Es wird dem Unternehmen überlassen, ob Auszubildende berücksichtigt werden.
  • Die Inhaberin / der Inhaber ist kein/e Beschäftigte/r (Ausnahme: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die sozialversicherungsrechtlich als angestellt eingestuft werden).

Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften bzw. Aktionärinnen und Aktionäre müssen leider noch etwas Geduld haben bis das Antragsverfahren der Neustarthilfe auch für diese Organisationsformen geöffnet wird. Zu beachten ist, dass nur ein Antrag auf Neustarthilfe gestellt werden kann. Wer einen Antrag als natürliche Person gestellt hat, kann keinen weiteren Antrag als Gesellschafter stellen.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

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