Zum 1. Januar 2020 treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft. Vertriebsunternehmer, die im Ausland mit dem Auto unterwegs sind, sollten künftig gut aufpassen. Denn laut dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (kurz: Jahressteuergesetz) dürfen Unternehmer Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die in anderen EU-Staaten festgesetzt wurden, nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Auch Zinsen für hinterzogene Steuern fallen künftig unter das Betriebsausgabenabzugsverbot.