Mindestlohn und Verdienstgrenze steigen

Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Das wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze im Minijob aus. Sie steigt von 520 Euro auf 538 Euro im Monat.

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 Übergangsregelungen für Alt-Midijobber fallen weg

Durch die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro ab 1.10. 2022 gelten bis zum 31.12.2023 Übergangsregelungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die 450,01 Euro bis 520 Euro im Monat verdienen.

Diese Regelungen sollten verhindern, dass aus einem Midijob (nach alter Regelung bis 30. September 2022) ein Minijob wurde und betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verlieren.

Ab dem 1.1.2024 fallen diese Übergangsregelungen nun weg.

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 Fälligkeiten und Beiträge im Jahr 2024

Im Jahr 2024 gelten für Minijobs dieselben Sätze für Beiträge und Abgaben wie im vergangenen Jahr.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der Zahlung von Abgaben und der Übermittlung von Beitragsnachweisen festgelegte Termine beachten.

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 Hinzuverdienst von Rentnern

Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Üben sie einen Minijob mit Verdienstgrenze aus, müssen sie lediglich die Minijob-Regelungen beachten. Wer einen Minijob mit Verdienstgrenze ausübt, darf ab dem 1.1.2024 im Monat durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro verdienen. Im Jahr sind das 6.456 Euro.

Wer eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bezieht, muss Hinzuverdienstgrenzen beachten. Diese steigen zum 1.1.2024.

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 Neues SV-Meldeportal

Im Oktober 2023 hat das neue SV-Meldeportal die elektronische Ausfüllhilfe sv.net abgelöst. Bis zum 29.2.2024 können Arbeitgeber sv.net weiterhin nutzen. Ab dem 1.3.2024 wird sv.net abgeschaltet.

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