Private oder gesetzliche Krankenversicherung – vor dieser Frage stehen Selbständige immer wieder. Es ist bekannt, dass eine Mitgliedschaft bei den privaten Krankenversicherungen im Alter oft zur Kostenfalle wird und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung  immer schwieriger. Dennoch versichern sich gerade Gründer und Kleinselbständige häufig privat. Ein Grund dafür ist der hohe Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassenbeiträge bringen einen Teil der 2,2 Millionen Selbständigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, in finanzielle Schwierigkeiten – nämlich jene, die eher geringe Einkünfte haben. Ein neues Gesetz soll diesen Missstand beheben.

Ab 2019 tritt das so genannten GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) in Kraft. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung  wieder komplett paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen werden. Selbständige mit geringem Einkommen werden erheblich entlastet und Beitragsschulden abgebaut.

Freiwillig versicherte Selbständige werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte und Selbstständige liegt 2019 bei 1.038,33 Euro. Damit wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem wird ein deutlicher Bürokratieabbau erreicht. Für die Beitragsbemessung ist es nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbständigen zu unterscheiden. Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.