Die Minijob-Zentrale weist auf die wichtigsten Änderungen durch die neu veröffentlichten Geringfügigkeits-Richtlinien 2024 hin. In den Geringfügigkeits-Richtlinien finden Arbeitgeber sowie Minijobber alle Informationen rund um die gesetzlichen Regelungen bei Minijobs.

Am 14. Dezember 2023 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung eine neue Version der sog. Geringfügigkeitsrichtlinien veröffentlicht. Die aktuelle Fassung löst die alten Richtlinien aus August 2022 ab. Sie gelten bereits ab dem 1. Januar 2024. Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom 16. August 2022 wurden zum einen der gesetzliche Mindestlohn und die Geringfügigkeitsgrenze angehoben und zum anderen liefen die besonderen Bestandsschutzregelungen für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023 aus. Diese Änderungen wurden bei der Aktualisierung berücksichtigt. Die geänderten Textpassagen wurden im Dokument zusätzlich besonders kenntlich gemacht.

Zusammenfassend ergeben sich im Vergleich zur letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien folgende rechtliche Änderungen:

  • Erhöhung der Minijob-Grenze

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze immer erhöht, wenn der Mindestlohn steigt. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 € pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1.1.2024 entsprechend auf 538 Euro im Monat erhöht. Im Jahr 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 €. Die Minijob-Grenze beträgt dann 556 €.

Weitere Informationen zur neuen Verdienstgrenze finden Sie auf der Homepage des Minijob-Zentrale.

  • Wegfall der Übergangsregelungen für Beschäftigungen mit einem Verdienst von 450,01 bis 520 Euro im Monat

Für Beschäftigungen mit einem Verdienst von 450,01 bis 520 € im Monat galten bis zum 31.12.2023 besondere Übergangsregelungen. Diese Regelungen entfallen zum 1.1.2024.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Die aktuellen Geringfügigkeits-Richtlinien sind auf der Homepage der Minijob-Zentrale veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Thema „Geringfügige Beschäftigungen“ liefert auch die Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Versicherung“. Die kostenlose Broschüre ist gerade in der aktuellen Jahresausgabe 2024 erschienen und steht unter dem nachstehendem Link als Download zur Verfügung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/e_paper_und_broschueren/broschueren/versicherung.html