Kriminelle versenden aktuell Schreiben mit dem Absender „DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ und dem Betreff „Letzte Zahlungsaufforderung – Vollstreckung & SCHUFA-Eintrag erfolgen ohne weitere Ankündigung“. In dem Schreiben wird mit Pfändung und SCHUFA-Eintrag gedroht. Der Mail bzw. dem PDF liegt ein ebenfalls gefälschter Titel zur Zwangsvollstreckung bei.  

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt derzeit ausdrücklich davor, dass kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) massenhaft verschickt werden. Die E-Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich vorrangig an Betriebe aus dem Gastgewerbe – neuerdings aber auch an Betriebe und Unternehmen aus anderen Branchen. Auch Handelsvertreter zählten zuletzt zu den Betroffenen. Die Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht und stammen weder von der DGUV noch vom Gerichtsvollzieher. Beantwortet sollten diese Schreiben daher nicht und Betroffene sollten auch in keinem Fall die geforderte Zahlung leisten! Die Berufsgenossenschaften oder die DGUV versenden grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien oder Schulungen.

Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN und die DGUV unternehmen alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe abzuwenden bzw. möglichst klein zu halten. In allen Fällen wird dringend geraten, Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.

Auf der Seite https://www.bgn.de/presse/14-februar-2025-neue-betrugs-masche-mit-angeblichen-bgn-rechnungen und unter https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/betrugsversuch.jsp finden Sie den jeweils aktuellen Stand zu den Betrugsschreiben bzw. E-Mails. Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de.