Handelsvertretungen müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Der Gesetzgeber hat zwar bis Ende 2027 Übergangsfristen für die verpflichtende Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung festgelegt, sodass Papierrechnungen und andere Formate unter bestimmten Umständen weiter erlaubt sind. Die CDH hat zum gesamten Thema ein Merkblatt veröffentlicht, welches für Mitglieder zur Verfügung steht.

Die E-Rechnung kommt und wird zum 1. Januar 2025 in Deutschland verbindlich eingeführt. Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz am 22. März 2024 war der gesetzliche Weg für die verpflichtende Einführung von elektronischen Rechnungen im inländischen B2B-Bereich geebnet worden. Danach muss eine elektronische Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format aufweisen, das übermittelt, empfangen und verarbeitet werden kann. Eine PDF-Rechnung ist damit keine elektronische Rechnung! Vielmehr benötigen Handelsvertretungen dann Formate, die den europäischen Normen entsprechen, etwa XRechnung oder ZUGFeRD.

Handelsvertretungen müssen also bereits ab dem 1. Januar 2025 fähig und in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Der Gesetzgeber hat zwar bis zum Jahresende 2027 Übergangsfristen für die verpflichtende Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung festgelegt, sodass Papierrechnungen und andere Formate unter bestimmten Umständen weiter erlaubt sein werden. Ab dem 1. Januar 2028 werden allerdings endgültig alle Unternehmen zur E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtet.

Das CDH-Merkblatt zur E-Rechnung finden Sie hier unter Steuerrecht.

Webinar „Die E-Rechnung erfolgreich umsetzen“

Das ist der Titel des kostenlosen CDH-Webinars am 6. September 2024 ab 11:00 Uhr. Die Einladung sollen alle CDH Mitglieder in den beiden Wochen vor dem Webinar-Termin, also ab dem 26. August 2024 erhalten. Wenn nicht, melden Sie sich bitte auf unserer Internetseite mit Benutzername und Kennwort als CDH-Mitglied an. Beides nennt Ihnen Ihr CDH-Wirtschaftsverband. Dort können Sie sich direkt zum Webinar anmelden.