Die Novelle des Verpackungsgesetzes vom 3. Juli 2021 bringt in diesem Jahr einige bedeutende Änderungen für Inverkehrbringer von Verpackungen mit sich. Zum 1. Juli 2022 tritt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, in Kraft.

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