Bereits im Juli hatte sich die CDH gemeinsam mit vier weiteren Verbänden an zahlreiche politische Entscheidungsträger der Regierungsparteien mit dem Anliegen gewandt, in Zeiten der Corona-Krise auf die laut Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige zu verzichten. Die CDH hatte darüber unter der Rubrik „So sieht´s die CDH“ berichtet. Diese Schreiben hat der im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständige Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg Anfang Oktober zum Anlass genommen, sich mit den fünf unterzeichnenden Verbänden persönlich zu treffen.

An dem persönlichen Austausch nahmen Vertreter des BDD, des DFV, des VdPB, des ZGV und für die CDH, Hauptgeschäftsführer Eckhard Döpfer, teil. Seitens des BMAS war neben Dr. Schmachtenberg auch die komplette Arbeitsebene des zuständigen Referates anwesend. Zunächst stand der Austausch über die derzeitige Branchenlage und bereits absehbare zukünftige Entwicklungen im Vordergrund.  Dr. Schmachtenberg zeigte vor dem Hintergrund der aufgezeigten derzeitigen wirtschaftlichen Situation volles Verständnis für den gemeinsamen Vorstoß der Verbände, eine Verschiebung des Gesetzesvorhabens zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige zu fordern. Zwei Vorkehrungen im geplanten Gesetzentwurf führte er an, diese Situation für alle  Selbstständigen zu entspannen. Zum einen werde eine längere Vorlaufzeit für das Inkrafttreten der gesetzlichen Vorgaben vorgesehen – genannt wurde ein Zeitraum von bis zu 3 Jahren – um der Verwaltung und auch den Selbstständigen selber, eine Einstellung auf die neuen Regelungen zu ermöglichen. Des Weiteren werde an eine zusätzliche Altersgrenze gedacht, um nur diejenigen Selbstständigen in die Altersvorsorgepflicht einzubeziehen, die noch keine schützenswerten Dispositionen in die eigene Altersvorsorge getroffen haben. Diese Altersgrenze werde noch diskutiert. Als eine der möglichen nannte er eine Altersgrenze von 35.

Im Anschluss wurden noch die Aspekte der Befreiungsmöglichkeiten für Existenzgründer, die Beachtung der Gesamtbelastung der Selbständigen mit Krankenversicherungsbeiträgen und künftigen Vorsorgeverpflichtungen länger diskutiert. Gefordert wurde seitens der Verbände eine so flexibel wie möglich auszugestaltende Beitragszahlung und die rückwirkende Aufhebung der derzeit geltenden Rentenversicherungspflicht für Selbstständige mit einem Auftraggeber. Ein weiterer wichtiger Punkt war ein künftiges  Opt-out Verfahren aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unbürokratisch und zukunftsgerichtet zu gestalten. Angekündigt wurde die Vorlage eines ersten Referentenentwurfes seitens des BMAS noch in diesem Jahr. Zugesagt wurde ein weiterer enger Austausch mit den anwesenden Verbänden.