Sinnvolle Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz von Bundesregierung beschlossen

Die Bundesregierung hat am 19. Juni 2024 eine vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie für das BEG IV – u.a. im Nachweisgesetz – vorgeschlagen, welches derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird.

In der Formulierungshilfe, einem Vorschlag für die weiteren Beratungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, welche vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) erstellt worden ist –– sind u.a. folgende weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgesehen:

Änderungen im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz: Das Nachweisgesetz soll geändert und Arbeitgebern soll es in Zukunft ermöglicht werden, ihre Verpflichtung, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses niederzulegen und den Arbeitnehmern auszuhändigen, auch in Textform, zum Beispiel per E-Mail, zu erfüllen. Gleiches soll für Altersgrenzenvereinbarungen gelten. Bislang ist die Schriftform einzuhalten, so dass zum Beispiel die Bereitstellung der Informationen im Intranet nicht ausreichend ist. Nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis ihrer Arbeitsbedingungen verlangen, müssen Arbeitgeber die Informationen auf Papier übersenden. Diese Änderung erlaubt es Unternehmen, Abläufe in ihrer Personalverwaltung zu digitalisieren.

Anmeldung von Betriebsstätten: Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde verlegen, sollen sich nicht mehr bei ihrer bisherigen Behörde ab- und bei der neuen Behörde anmelden müssen. Künftig soll die Anmeldung bei der neuen Behörde genügen.

Gewerbemietrecht: Eine weitere Veränderung betrifft das Gewerbemietrecht. Für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume, die keine Wohnräume sind, war im Referentenentwurf noch vorgesehen, dass zukünftig der Abschluss sowie Änderungen und Ergänzungen solcher Mietverträge formfrei möglich sein soll. Im vorliegenden Änderungsantrag ist hierfür nun die Textform vorgesehen.

Die Formulierungshilfe für den Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz finden Sie auf der Homepage des BMJ. Dort sind auch die weiteren Gesetzesmaterialien des BEG IV veröffentlicht.

2024-07-03T09:54:28+02:0003.07.2024|

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