Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte noch bis 30. September 2021 für bis zu 7 Tage telefonisch krankschreiben lassen. Ärztinnen und Ärzte können eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Der gemeinsame Bundesausschuss hat die dafür notwendige Sonderregelung erneut um drei Monate verlängert. Das Gremium begründete dies mit dem immer noch bundesweiten relevanten COVID-19-Infektionsgeschehen.