Am 28. Juni 2021 ist der sog. Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission betreffend den internationalen Datentransfer nach Großbritannien noch rechtzeitig veröffentlicht worden. Auf dieser Grundlage ist auch nach dem 1. Juli weiterhin der Datentransfer aus der Europäischen Union nach Großbritannien möglich.

Durch den BREXIT ist Großbritannien (GB) ab 1. Juli datenschutzrechtlich ein Drittstaat, bis dahin galt eine datenschutzrechtliche Übergangsfrist. Wäre der sog. Angemessenheitsbeschluss nicht innerhalb der Übergangsfrist zustande gekommen, hätten gegenüber GB ab 1. Juli dieselben Regelungen wie für die Übertragung in die USA gegolten mit erheblichen Konsequenzen. Mit dem Angemessenheitsbeschluss besteht nunmehr eine Rechtsgrundlage für den weiteren Datentransfer nach GB.

Dieser Beschluss läuft am 27. Juni 2025 aus, es sei denn, er wird nach dem Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 verlängert. Den Volltext des Beschlusses finden Sie hier.

 

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