Mitten in der Corona-Krise und einer sich abzeichnenden Rezession plant die Bundesregierung die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige. Die Vorlage eines Gesetzentwurfes wurde vor kurzem für September 2020 angekündigt. Aus Sicht der CDH zur Unzeit, denn viele Selbstständige leben derzeit von ihren Rücklagen, um gegebenenfalls sogar eine Insolvenz abzuwenden. Auch etwaige Rücklagen für eine Altersvorsorge sind darin inbegriffen.
Selbstständigen zu diesem Zeitpunkt weitere Beitragslasten aufzubürden, muss in jedem Fall vermieden werden. Um einen wirtschaftlichen Wiederaufschwung nicht bereits im Keim zu ersticken, ist es aus Sicht der CDH jetzt wichtig, den weiteren Weg für leistungsbereite Bürgerinnen und Bürger in ihrer bestehenden Selbstständigkeit nicht durch überproportional hohe Sozialbeiträge zu erschweren. Gleiches gilt für Existenzgründer denen auf diese Art und Weise ein beabsichtigter Start in die Selbstständigkeit versperrt wird.
Die CDH hat sich u.a. zu den oben genannten Punkten gemeinsam mit dem BDD, DFV, VdpB und dem ZGV in persönlichen Anschreiben an die Bundesminister Peter Altmaier, Olaf Scholz, Jens Spahn und Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun sowie die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien gewandt und nachdrücklich darum gebeten, die beabsichtige Gesetzgebung nochmals zu überdenken und entsprechend anzupassen.
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