Am 28.05.2025 hat die Bundesregierung ihr Sofortprogramm vorgestellt mit der die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt werden soll. Auf vier Seiten werden über 60 Punkte für anstehende Sofortmaßnahmen aufgezählt. Die aufgeführten Vorhaben sollen nun „prioritär“ umgesetzt werden.

Im Steuerbereich nennt das Sofortprogramm folgende Maßnahmen im Rahmen der angestrebten Investitionsoffensive:

  • Einführung eines Investitions-Boosters (degressive AfA) für Ausrüstungsinvestitionen
  • Senkung der Unternehmensteuerbelastung (KSt und 34a EStG)

Darüber hinaus sind folgende Einzelmaßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums angekündigt:

  • Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zum 1.1.2026
  • Steuerliche Förderung der Elektromobilität
  • Verbesserung der steuerlichen Forschungszulagen
  • Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1.1.2026
  • Senkung der Stromsteuer
  • Wiedereinführung der vollständigen Agrardiesel-Rückvergütung zum 1.1.2026

Finanzpolitisch soll mit einem Errichtungsgesetz die Grundlage für das 500 Milliarden Euro schwere, schuldenfinanzierte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität mit dem 100 Milliarden Anteil für die Länder auf den Weg gebracht werden. Zudem sieht das Sofortprogramm die Einsetzung einer Expertenkommission zur Änderung der Schuldenbremse vor.

An den Gesetzentwürfen wird in den einzelnen Ministerien bereits intensiv gearbeitet. Im Umfeld des geplanten Kabinettsbeschlusses zum Bundeshaushalt 2025 und zu den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2026 sollen entscheidende Maßnahmen des Sofortprogrammes bereits gesetzlich auf den Weg gebracht werden.

Das Sofortprogramm der Bundesregierung finden Sie hier.