Das deutsche AGB-Recht hat sich als zentrales Regelwerk für Vertragsschlüsse zwischen Unternehmen bewährt. Insbesondere die mittelständische Wirtschaft braucht verlässliche und bürokratiearme Rahmenbedingungen. Den Fairness-Schutz des geltenden AGB-Rechts insgesamt zu erhalten, hat sich die Verbändeinitiative pro AGB-Recht auf die Fahne geschrieben. Dieser gehört die CDH seit dem Jahre 2012 an, zu der sich mittlerweile über 30 Wirtschaftsverbände aus fast allen Branchen zusammengeschlossen haben.
Bereits im Jahr 2012 gab es den Versuch, das deutsche Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Interesse weniger „aufzuweichen“ und damit unfaire Vertragsklauseln zu legitimieren, die bislang unwirksam sind. Neue Aktualität bekamen diese Bestrebungen durch den Inhalt des aktuellen Koalitionsvertrages der Bundesregierung. Danach soll das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge zwischen Unternehmen auf den Prüfstand gestellt werden, mit dem vermeintlichen Ziel, die Rechtssicherheit für „innovative Geschäftsmodelle“ zu verbessern. Zugleich sollen aber laut Koalitionsvertrag kleine und mittlere Unternehmer, die Vertragsbedingungen ihres Vertragspartners aufgrund der wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse faktisch akzeptieren müssen, im bisherigen Umfang geschützt bleiben. Was innovative Geschäftsmodele sein sollen, bleibt jedoch vollkommen offen.
Die Verbändeinitiative pro AGB-Recht nahm dies zum Anlass ein Positionspapier zu formulieren und dieses anlässlich eines Verbändegespräches Ende Januar 2019 im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz an die dort Verantwortlichen zu übergeben. In diesem Positionspapier – hier www.pro-agb-recht.de – betonen die beteiligten Verbände, dass das geltende AGB-Recht gerade auch die Digitalisierung und die Innovationstätigkeit des deutschen Mittelstandes fördere, indem es die Transaktionskosten gering halte. Unternehmer könnten Verträge ohne Sorge vor Haftungsfallen und anderen unvorhersehbaren Risiken durch einseitig gestellte Klauseln ihrer Vertragspartner schließen.
Das AGB-Recht schütze und bewahre zudem die Vertragsfreiheit. Diese setze voraus, dass sich die Vertragspartner auf Augenhöhe begegnen. Wer aufgrund seiner Marktposition nicht in der Lage sei, die Vertragsbedingungen des Vertragspartners abzulehnen, verhandele nicht und verhandele vor allem nicht frei. Um auch in diesen Fällen die erforderliche Augenhöhe herzustellen, bedürfe es des AGB-Rechts. Davon abgesehen könne jeder gesetzlich zulässige Vertragsinhalt individuell vereinbart werden. Das AGB-Recht schränke diese Freiheit nicht ein.
Die Initiative pro AGB-Recht warnt eindringlich davor, die Klarheit und Sicherheit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den damit verbundenen Fairness-Schutz ohne Not leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier: http://www.pro-agb-recht.de/index.php/hintergrund