Plug-in-Hybride sollen auch in Zukunft mit dem „Umweltbonus“ gefördert werden. Damit die Förderung allerdings beansprucht werden kann, müssen Plug-in-Hybride in Zukunft laut dem jüngsten Entwurf der Förderrichtlinie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deutlich mehr reine elektrische Reichweite als jetzt vorweisen können. An der Förderung an sich will das BMWi allerdings nicht rütteln.

Bei der geplanten Verlängerung der deutlich höheren Kaufprämie für Elektroautos sind strengere Vorgaben für Plug-in-Hybridfahrzeuge geplant. „Plugins“ seien weiterhin förderfähig, müssten aber künftig längere Reichweiten im rein elektrischen Betrieb aufweisen – das geht aus dem Entwurf des BMWi für eine neue Förderrichtlinie hervor.

Die deutlich höhere staatliche E-Auto-Kaufprämie soll, wie bereits politisch beschlossen, bis Ende 2025 verlängert werden. Bisher ist sie bis Ende 2021 befristet. Im vergangenen Sommer war die bestehende Kaufprämie (Umweltbonus) über eine „Innovationsprämie“ erhöht worden – der Bund hatte seine Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt. Seitdem sind die Neuzulassungen von E-Autos stark gestiegen.

Das BMWi gab nun die notwendige Änderung der Förderrichtlinie für die Verlängerung in die Ressortabstimmung. Sie sei ein zentrales Instrument, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter mit Nachdruck voranzutreiben, heißt es im Entwurf. Allein im ersten Halbjahr 2021 seien über 258.000 Fahrzeuge mit der Innovationsprämie gefördert und rund 1,32 Milliarden Euro ausbezahlt worden.

Bei der neuen Förderrichtlinie soll laut Entwurf die Regelung zu Plug-in-Hybridfahrzeugen strenger gefasst und auf den elektrischen Antrieb fokussiert werden. Bei Plug-in-Hybriden muss bisher entweder ein CO2-Kriterium erfüllt sein oder eine Mindestreichweite gegeben sein. Ab dem 1.10.2022 soll das CO2-Kriterium wegfallen und das Erfordernis einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern greifen. Ab dem 1.1.2024 müssen Plug-in-Hybride laut Entwurf der Förderrichtlinie eine Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen, um förderfähig zu sein.

Plugins seien weiterhin ein „wichtiger und notwendiger Baustein“ und eine Brücke hin zum Markthochlauf reiner E-Autos, heißt es in der Begründung. Im Stadtverkehr könne der elektrische Antrieb genutzt werden, umgekehrt biete der zweite klassische Antrieb Verbrauchern bei ihrer Kaufentscheidung die notwendige Sicherheit für längere Strecken.

Plug-in-Hybride machen etwas weniger als die Hälfte der mit der E-Auto-Prämie geförderten Fahrzeuge aus. Seit dem Start der Förderung zählt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 356.510 Anträge für diese Fahrzeugart – das entspricht einem Anteil von knapp 45 Prozent. Neu bei der Förderrichtlinie ist außerdem laut Entwurf, dass auch sogenannte Elektroleichtfahrzeuge künftig förderfähig sein sollen. Dabei gehe es um zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die etwa im Stadtverkehr eingesetzt werden. Zudem sind Erleichterungen für Leasingfahrzeuge geplant.

 

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