Am 17. Dezember vergangenen Jahres hat das Bundeskabinett noch das von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Ziel ist es, Verfahren deutlich zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen damit Sanierungen und Ausbauten schneller umgesetzt werden können. (Mehr)

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz setzt die Bundesregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und leitet einen grundlegenden Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten ein.

Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen treffen bislang auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz schafft durch die Änderung maßgeblicher Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.

Die Modernisierung des Planungsrechts hat bedeutende Auswirkungen auf Zeit, Geld und Akzeptanz. Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren können Monate bis Jahre eingespart werden. Durch digitale Verfahren mit Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung können sich Prozesse um bis zu 30 Prozent verkürzen. Verbindliche Fristen verhindern Stillstand durch Nichtentscheidungen. Wenn damit Infrastrukturprojekte nur um zehn Prozent effizienter werden, könnte die Bundesregierung mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr Projekte umsetzen. Zudem können inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Bauprojekten durch schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse reduziert werden.

Die politische Einigung zu den Inhalten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes am 10./11. Dezember 2025 stellte darüber hinaus klar, dass weitergehende Änderungen im Umweltrecht auf Grundlage der Regelungsvorschläge des Bundesverkehrsministeriums (BMV) durch ein zweites Gesetzgebungspaket bis Ende Februar durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) vorgelegt werden. Damit will die Bundesregierung gemeinsam und auf allen Rechtsgebieten für die nötige Beschleunigung sorgen.

Informationen zu den zentralen Inhalten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes finden Sie hier: www.bmv.de/infopapier-infrastruktur-zukunftsgesetz

Der Gesetzesentwurf ist unter nachfolgendem Link abrufbar: www.bmv.de/entwurf-infrastruktur-zukunftsgesetz