Wenn der Gesellschafter einer GmbH, einer KG, einer OHG oder GbR unerwartet für längere Zeit ausfällt, darf niemand im Gesellschafterkreis rechtsverbindlich Gesellschafterbeschlüsse treffen und der Geschäftsführer ist blockiert – wichtige und existenzsichernde Entscheidungen im Unternehmen können nicht mehr getroffen werden!

Warum ist das so? In den Gesellschaftsverträgen der einzelnen Unternehmensformen ist in der Regel ganz konkret festgelegt, was der Geschäftsführer allein entscheiden darf und wann er einen Gesellschafterbeschluss für wichtige Entscheidungen benötigt. Das bezieht sich meistens auf Personalentscheidungen, Miet- und Leasingverträge, die Aufnahme von Darlehen sowie Investitionen ab einer bestimmten Höhe. Bei der Auftragsvergabe mit einer hohen Auftragssumme kann auch ein Gesellschafterbeschluss notwendig werden.

Wenn Sie als Gesellschafter ausfallen und nichts geregelt ist, kann weder ein anderer Gesellschafter, ein Familienmitglied oder der Geschäftsführer die Gesellschafterrechte von Ihnen wahrnehmen! In diesem Fall wird das zuständige Betreuungsgericht einen betriebs-und branchenfremden Betreuer bestellen, der dann die Gesellschafterrechte für Sie wahrnimmt.

Bei mehreren Gesellschaftern haben jetzt die anderen Gesellschafter einen Betriebsfremden an Bord, der über keine unternehmerischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Alle künftigen Entscheidungen und Beschlüsse müssen gemeinsam mit ihm gefasst werden. Zu einigen Entscheidungen muss der Betreuer sogar in einem offiziellen Verfahren das Betreuungsgericht einschalten. Die Handlungsfähigkeit des Unternehmens ist stark eingeschränkt- alles steht still!

Um diesen Zustand zu vermeiden und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, gibt es eine klare Empfehlung von secufox, unserem Partner für Notfallkonzepte. „Erteilen Sie Gesellschafter-vertretungsvollmachten für jede Beteiligung an Ihren Unternehmen an kompetente und vertrauensvolle Personen aus dem Familien- oder Gesellschafterkreis“, empfiehlt Geschäftsführer Roland Bauer.

Mit einer Gesellschaftervertretungsvollmacht erteilen Gesellschafter ausgewählten Personen die Erlaubnis, für das Unternehmen wirksame Entscheidungen auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages zu treffen, die sonst ihnen selbst vorbehalten wären. Damit sorgen sie für Handlungs- und Rechtssicherheit für den Geschäftsführer. Die Vollmacht muss nicht ins Handelsregister eingetragen oder notariell beurkundet werden. Unternehmer brauchen also keinen Notar und sparen Kosten.

Die Erstellung von Gesellschaftervertretungsvollmachten mit speziellen Handlungsanweisungen und eine individuelle Anpassung an die betrieblichen Erfordernisse sind ein Teil der secufox-Systemlösung.

Für Fragen zu diesem Thema buchen Sie Ihr kostenloses Expertengespräch:

Roland Bauer und Jürgen Carstens
+49 8031 1879 30

 

Sie sind noch kein CDH-Mitglied und möchten uns aber kennenlernen? Sie wünschen noch mehr Informationen über die CDH? Kontaktieren Sie uns HIER. Wir beraten Sie gerne!