E-Mobilität: Pauschalen für Abrechnung von Ladestrom für Selbständige

Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass auch Selbständige, die ihr Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug am heimischen Stromanschluss laden, aus Vereinfachungsgründen mit Pauschalen abrechnen können.

Bislang war vom Gesetzgeber und der Finanzverwaltung lediglich geklärt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für das Aufladen ihres Dienstfahrzeugs am heimischen Stromanschluss, die Kosten steuerfrei erstatten können. Für die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die tatsächlich verbrauchte Strommenge und seinen individuellen Strompreis, also die Kosten pro Kilowattstunde, anhand des persönlichen Stromvertrages nachweisen. Aus Vereinfachungsgründen können aber auch Pauschalsätze erstattet werden.

Diese Regelung galt aber nicht für Selbständige, die ihr betrieblich genutztes Fahrzeug an einem privaten Stromanschluss aufladen. Die Folge war die Notwendigkeit bürokratische Rechnungen anfertigen und gegebenenfalls teure Messgeräte installieren zu müssen.

 

Pauschalen können bei der Gewinnermittlung geltend gemacht werden

Doch vor kurzem hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass auch Selbständige bei ihrer Gewinnermittlung die lohnsteuerlichen Pauschalen für das Aufladen von Geschäftswagen am privaten Stromanschluss geltend machen können. Außerdem teilte das Ministerium mit, dass diese Regelung in das BMF-Schreiben zur „Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte / erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen“ vom 5. Juni 2014 kurzfristig aufgenommen wird.

Die Pauschalen, die bisher von 2017 bis 2020 für Arbeitnehmer gelten und jetzt von Selbständigen geltend gemacht werden können, belaufen sich monatlich auf 20 Euro für Elektrofahrzeuge und 10 Euro für Hybridelektrofahrzeuge. Ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber konnten dagegen monatlich 50 Euro für Elektrofahrzeuge und 25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge steuerfrei erstattet werden. Wer als Selbständiger keinen geschäftlichen Stromanschluss zum Aufladen des Geschäftsfahrzeugs hat, kann somit die höheren Werte steuerlich geltend machen.

Allerdings wurden die oben genannten lohnsteuerlichen Pauschalen bislang nicht entsprechend der Strompreissteigerungen und entsprechend der Erhöhungen der Batteriekapazitäten angehoben, so dass die Pauschalen häufig nicht die tatsächlichen Kosten decken dürften. Hier sind Verbesserungen erforderlich.

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