EU fördert schnellere und günstigere Unternehmenszulassungen

Existenzgründer stehen am Anfang vor zahlreichen Herausforderungen. Oft kritisiert wird dabei der meist langwierige bürokratische Aufwand, mit dem die Gründung eines Unternehmens verbunden ist. Das sogenannte E-Government, das Bürgern und Unternehmen einen digitalen und somit einen schnelleren und kostengünstigeren Zugang zu den Leistungen des Staates ermöglichen soll, ist in Deutschland noch sehr rudimentär ausgestaltet. Nun sendet Brüssel ein wichtiges Zeichen in Form einer Richtlinie, die eine EU-weite Möglichkeit zu Online-Gründungen von Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen zum Ziel hat.

Die Richtlinie (EU) 2019/1151, die am 31. Juli 2019 in Kraft tritt, ist Teil des von der EU-Kommission im April 2018 vorgelegten „Company Law Package“, welches die Digitalisierung des Binnenmarktes und darin impliziert auch des Gesellschaftsrechts bezweckt.

 

EU-weit große Unterschiede bei der Digitalisierung

Denn auch die EU-Kommission ist sich durchaus bewusst, dass es bei der Verfügbarkeit von Online-Tools, die es Unternehmern und Gesellschaften ermöglichen, mit Behör­den zu kommunizieren, derzeit beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. So ist es derzeit nur in 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich, überhaupt eine Online-Registrierung von Unternehmen durchzuführen.

 

Ein längst überfälliger Schritt in die Zukunft

Die Online-Gründung soll grundsätzlich innerhalb von fünf, ansonsten innerhalb von zehn Werktagen erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen (elektronisch) eingereicht, das Stammkapital eingezahlt und etwaige Gebühren bezahlt sind. Für Deutschland soll die Richtlinie nur hinsichtlich GmbHs gelten. Die Mitgliedstaaten können jedoch entscheiden, ob sie das Online-Verfahren auch für die Gründung von anderen Gesellschaftsformen anbieten sowie ob neben dem Onlineverfahren weitere Verfahren möglich sein sollen.

Ziel ist es, die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen zu erleichtern und die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit diesen Verfahren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu reduzieren. Die EU-Kommission rechnet damit, dass das Online-Registrierungsverfahren gemäß den neuen Vorschriften für die europäischen Unternehmen zu Einsparungen zwischen 42 und 84 Mio. Euro jährlich führen.

Es bleibt noch abzuwarten, wie die Richtlinie in Deutschland inhaltlich umgesetzt wird. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 1. August 2021 und kann um bis zu ein Jahr verlängert werden. Die CDH hält Sie auf dem Laufenden.

Die Richtlinie finden Sie hier.