Günstige und professionelle Beratungsförderung für Existenzgründer

Vor, aber auch während der Gründung des eigenen Unternehmens sind viele Fragen und Strategien zu klären. Hilfreich kann dabei die Inanspruchnahme von professionellen Gründungsberatern sein. Tipps und Tricks sowie eine externe Meinung können der Unternehmensgründung auf die Sprünge helfen. Ebenso wichtig kann in der aktuellen Situation eine spezialisierte Beratung werden, wenn es um die Folgenbekämpfung der Corona-Krise im eigenen Unternehmen geht.

 

Beratungsförderung für gegründete Jungunternehmen bis zu 4.000 Euro

Das staatliche Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich unter anderem an Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach der Gründung), die als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) am Markt gewerblich tätig sind und Ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs. Bei Übernahme eines Unternehmens (z.B. Übernahme einer Handelsvertretung) gilt der Tag der Übernahme. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert wird die Beratung in allgemeinen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen sowie in spezielleren Fragen. Die maximal förderfähigen Beratungskosten belaufen sich dabei auf 4.000 Euro.

Beratung vor einer Gründung

Beratungen vor einer Gründung (z.B. zu Erfolgsaussichten der Geschäftsidee, Erstellung eines Businessplans) können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an. Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Bundesland. Nähere Informationen zur Beratungsförderung der Länder finden Sie hier.

Beratung infolge der Corona-Pandemie

Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmen zu dämpfen, fördert das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr bis zum 31.12.2020 Beratungen für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Hilfesuchenden um ein Jung- oder Bestandsunternehmen handelt. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen.

Nähere Informationen zu den Beratungsförderungsprogrammen – insbesondere zur Antragstellung – finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Nicht zu vergessen: Die Beratung durch die CDH

Gründer von Vertriebsunternehmen können sich im Rahmen einer CDH-Mitgliedschaft selbstverständlich von ihrem CDH-Landesverband in allen rechtlichen, steuerlichen und vertriebsrelevanten Themen beraten lassen. Neben der so wichtigen individuellen Beratung bietet die CDH ihren Mitgliedern ebenfalls Schulungen, Einkaufsvorteile und vieles mehr an. Eine Mitgliedschaft lohnt sich.