Handelsvertreterrichtlinie gerettet

Nach monatelangen intensiven Bemühungen und einer umfänglichen Lobbyarbeit der CDH hat die Kommission am 16. Juli 2015 endlich entschieden: „Die Handelsvertreterrichtlinie erfüllt ihre Ziele und Funktionen sehr gut. Der Nutzen der Richtlinie übersteigt ihre Kosten, sie ist relevant und wird auch in Zukunft in der EU ihren Stellenwert haben.“ Ein Erfolg für die CDH, insbesondere aber für die 590.000 europäischen Handelsvertreter auf der B2B-Ebene, die etwa 1,7 Millionen Herstellerunternehmer vertreten, von denen 88% kleine und mittlere Unternehmen sind.

Ende 2013 wollte die EU-Kommission im Rahmen ihres REFIT-Programms Bürokratie abbauen und hat auch die Handelsvertreterrichtlinie auf den Prüfstand gestellt. Die Richtlinie, die sich seit 1986 bewährt hat, bildet den Rahmen für ein einheitliches Handelsvertreterrecht in Europa. Jeder EU-Mitgliedstaat hat sich bei seinem nationalen Handelsvertreterrecht an den Vorgaben der Richtlinie zu orientieren. Eine Abschaffung der Richtlinie hätte letztlich grenzüberschreitende Vertriebsverträge wesentlich komplizierter gemacht, hätte Rechtsunsicherheit bei den Vertriebsunternehmen und auch bei den Herstellern zur Folge gehabt. Jeder Vertrag hätte dann einzeln verhandelt werden müssen, ein Mehr an Bürokratie und Kosten im Vertrieb wären die Folgen gewesen.

Brüssel von Richtlinie überzeugt

Die CDH ist in Brüssel sofort tätig geworden und hat in zahlreichen Stellungnahmen und Gesprächen mit der EU Kommission auf den Nutzen der Richtlinie hingewiesen. Auch auf nationaler Ebene hat sich die CDH intensiv engagiert und konnte sowohl  das Justiz- und Wirtschaftsministerium als auch andere Verbände vom Sinn der Richtlinie überzeugen, die die CDH in ihrem Kampf unterstützten.

Schließlich wurde auch die EU-Kommission überzeugt. „Der Bedarf an Handelsvertretungen wächst weiter und das Geschäftsmodell ist insbesondere für KMU, die im Ausland tätig werden möchten, trotz neuartiger alternativer Vertriebskanäle wie dem Online-Handel immer noch attraktiv.“  Der Einsatz und die Überzeugungsarbeit der CDH und ihrer „Verbündeten“ haben zum Erfolg geführt. Das Ergebnis des Kommissionsberichtes ist eindeutig. Die Handelsvertreterrichtlinie bleibt in ihrer derzeitigen Fassung erhalten!