Am 5. Januar 2026 sind die neuen Geringfügigkeitsrichtlinien von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung veröffentlicht worden. Die Geringfügigkeits-Richtlinien sind eine wichtige Orientierung für Arbeitgeber und Minijobber. Sie erklären, wann eine Beschäftigung als Minijob gilt. Zudem enthalten diese alle aktualisierten Regelungen für Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigungen, die im Jahr 2026 Anwendung finden. Mehr
Die Geringfügigkeits-Richtlinien bieten in der aktuellen Fassung eine wichtige Hilfestellung mit zahlreichen Praxisbeispielen. Sie enthalten viele Informationen rund um das Thema Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei Minijobs.
In den Richtlinien geht es um beide Arten von Minijobs:
- Minijobs mit Verdienstgrenze: Der durchschnittliche monatliche Verdienst darf nicht mehr als 603 Euro betragen.
- Kurzfristige Beschäftigungen: Die Beschäftigung ist zeitlich begrenzt und die Höhe des monatlichen Verdienstes spielt keine Rolle.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber erhalten damit eine praktische Hilfe. Die Richtlinien geben eine umfassende Unterstützung bei der Beurteilung von Beschäftigungen und der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben. Zudem enthalten die Richtlinien einige praxisnahe Beispiele, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei typischen Fragen weiterhelfen können.
Die neuen Richtlinien finden Sie auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale unter nachstehendem Link:
