Die umstrittene Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) soll nach dem mehrheitlichen Beschluss der Mitglieder des Rechtsausschusses des EU-Parlaments künftig deutlich weniger europäischen Unternehmen strenge Sorgfaltspflichten auferlegen als  bislang vorgesehen. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments stimmte am 13. Oktober 2025 mit 17 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Abschwächung der CSDDD.

Laut dem im Rechtsausschuss des EU-Parlamentes abgestimmten Kompromissvorschlag würden die Regelungen der CSDDD nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Derzeit vorgesehen ist in der CSDDD als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro. Außerdem sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen.

Bevor diese Änderungen allerdings verbindlich werden, muss noch ein finaler Kompromiss mit den EU-Staaten im Rahmen der sogenannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament, und EU-Ministerrat verbindlich ausgehandelt werden. Das EU-Parlament plant, sich nach den im Rechtsausschuss erfolgten Vorabstimmungen bis Ende Oktober auf eine gemeinsame Position verständigt zu haben. Die Beratungen hierzu sollen bereits Ende der kommenden Woche beginnen.

Hintergrund dieser Beratungsvorgänge ist das von der EU-Kommission Anfang des Jahres vorgeschlagene neue Gesetzespaket, der sog. Omnibus I-Richtlinie, mit welchem verschiedene EU-Nachhaltigkeitsrechtsakte insgesamt vereinheitlicht und vereinfacht werden sollen. Hierin eingeschlossen ist auch die Überarbeitung der CSDDD. Bei den in den kommenden Monaten anstehenden abschließenden sog. Trilogverhandlungen auf EU-Ebene bleibt auch aus Sicht der Bundesregierung als Orientierungsrahmen der Vorschlag der EU-Kommission zum Omnibus I / CSDDD. Über den Fortgang der Beratungen werden wir berichten.