Abgrenzung des Handelsvertreters zu anderen Vertriebspersonen

Ob als Neu- oder Quereinsteiger oder aber als erfahrener Außendienstangestellter: es gibt viele gute Gründe, sich im Vertrieb selbständig zu machen. Selbstbestimmtes Arbeiten, eine flexible Tätigkeit und die Möglichkeit, mehrere erfolgsversprechende Unternehmen vertreten zu können, sind nur einige Gründe, die viele Vertriebler in die Selbständigkeit zieht.

Selbständige im Vertrieb erscheinen dabei in diversen Formen. Vom Handelsvertreter über den Handelsmakler bis hin zum Vertragshändler erstreckt sich die Bandbreite. Selbständige im Vertrieb müssen sich daher genau überlegen, welchen Vertriebsweg sie einschlagen möchten, bzw. die Möglichkeiten mit Ihren Vertragspartnern abwägen.

Der Handelsvertreter

Handelsvertretungen sind selbständige Unternehmen, die im business-to-business-Bereich in nahezu allen Branchen tätig sind. Sie vermitteln Waren zwischen Unternehmen auf allen Wirtschaftsstufen, so zwischen Industrie und Handel, zwischen Industrieunternehmen (z. B. im Zulieferbereich) oder auch zwischen Groß- und Einzelhandel. Handelsvertreter ist – so das Gesetz -, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

Der Handelsmakler und der Kommissionär

Handelsmakler arbeiten ebenfalls in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, haben aber ständig wechselnde Auftraggeber. Der Unterschied zur Tätigkeit des Handelsvertreters liegt im Wesentlichen darin, dass der Handelsmakler lediglich von Fall zu Fall Geschäfte betreibt und daher in keinem ständigen Vertragsverhältnis zu einem anderen Unternehmen steht.

Der Kommissionär  tritt im Gegensatz zum Handelsvertreter im eigenen Namen auf, verkauft aber gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere auf fremde Rechnung (§§ 383 ff. HGB). Entlohnt wird er ebenfalls durch eine Provision, die grundsätzlich frei unter den Parteien vereinbart wird. Der Kommissionsagent wiederum ist im Unterschied zum Kommissionär ständig damit betraut, für Rechnung eines anderen Unternehmers, aber im eigenen Namen, Waren oder Wertpapiere zu verkaufen.

Der Vertrags- und der Großhändler

Vertragshändler sind selbständige Gewerbetreibender, die ständig damit betraut sind, für einen anderen Unternehmer Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben.

Der Großhändler kauft Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, um diese an andere Gewerbetreibende zu verkaufen. Im Gegensatz zum Vertragshändler fehlt dem Großhändler aber die enge Bindung an einen Hersteller oder Lieferanten.

Neben der Überlegung, welches Vertriebsmodell gewünscht und sinnvoll ist, ist auch an die unterschiedlichen rechtlichen Folgen der Vertriebsmodelle zu denken. Die CDH unterstützt ihre Mitglieder in allen Fragen rund um das Vertriebsrecht.