Wie sich die Regelungen zur A1-Bescheinigung zu einem Bürokratiemonster entpuppt haben

Die Regelungen zur A1-Bescheinigung haben unter Unternehmern nicht nur zu Verunsicherung, sondern auch zu Verärgerung und Unverständnis geführt. Zu Recht!

Die A1-Bescheinigung, die grundsätzlich vor jeder einzelnen Dienstreise ins EU-/EWR-Ausland beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt und im Zielland mitgeführt werden muss, hat den grundsätzlich nachvollziehbaren Zweck, nachzuweisen, dass der Reisende im Zielland keiner Schwarzarbeit nachgeht, sondern in seinem Heimatland versichert ist. So weit so gut.  In der Praxis jedoch hat diese Bescheinigungspflicht weitreichende Folgen, auch für Handelsvertreter und Angestellte im Außendienst, die vom europäischen Gesetzgeber in diesem Ausmaß doch nicht ernsthaft gewollt sein konnten?!

Die Pflicht zur Mitführung der A1-Bescheinigung nimmt Handelsvertretern die erforderliche Flexibilität

Zum einen ist nirgends klar definiert, wann eine Dienstreise anzunehmen ist, die eine Bescheinigungspflicht erfordert. Derzeit müsste also für jede gewerbliche Reise, also für alles, das nicht gerade dem Privatvergnügen dient, eine Bescheinigung eingeholt werden. Darunter fällt streng genommen etwa auch ein kurzes Meeting mit dem Hersteller im EU-Ausland, auch wenn gar kein Leistungsaustausch stattfindet. Zum anderen fehlt es an einer zeitlichen Bagatellgrenze. Die Bescheinigung ist für jede auch so kurze geschäftliche Reise vorab zu beantragen und mitzuführen. Ein spontanes zweistündiges Meeting mit dem Hersteller hinter der Grenze wird dadurch ganz schön erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Von beruflicher Flexibilität kann somit keine Rede sein.

Die A1-Bescheinigung widerspricht dem gewünschten Bürokratieabbau und einem funktionierenden Binnenmarkt

Die unterschiedliche Herangehensweise an die Bescheinigungspflicht durch die verschiedenen Mitgliedstaaten führt ebenfalls zu Verunsicherung. Derzeit sind strengere Kontrollen in Österreich und Frankreich bekannt. Jedoch sollen auch die Schweiz, Rumänien und Belgien vermehrt Kontrollen durchführen. Andere Länder halten sich dagegen eher bedeckt. Ein klares einheitliches Vorgehen der Vertragsstaaten, das Betroffenen Rechtssicherheit bietet, gibt es jedenfalls nicht. Dafür eher ein „russisch Roulette“ der A1-Bescheinigungspflicht.

Die CDH fordert eine Liberalisierung der Regelungen zur A1-Bescheinigung. Handelsvertreter müssen die Möglichkeit haben, spontan und flexibel auf Anfragen von Kunden und Herstellern reagieren zu können, ohne dabei zahlreiche bürokratische Vorgänge auslösen zu müssen. Die A1-Bescheinigung stellt dabei eine echte Wachstumsbremse dar, die nicht in Sinne eines funktionierenden Binnenmarktes sein kann.

Ein Merkblatt zur A1-Bescheingung finden Sie im mitgliedergeschützten Bereich unserer Infothek.

Die Position der CDH zur A1-Bescheinigung finden Sie hier zum Download.

Weitere CDH-Beiträge zur A1-Bescheinigung finden Sie in den Sales Excellence Ausgaben 1-2|2019 und 6|2019.