Am 06. Februar 2026 tagte der Arbeitskreis „Selbständige im Vertrieb“ auf Einladung des BVK in Bonn. An der Sitzung nahmen neben dem BVK Vertreter des BDD, ZGV, BGA, GDV, VDPB und natürlich der CDH teil. Seit Jahren nutzt die CDH dieses Verbändenetzwerk, um sich über politische Entwicklungen auszutauschen und, wenn erforderlich, gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen. Heißes Thema dieses Mal: die anstehende Reform des Statusfeststellungsverfahrens.

Ein Schwerpunkt des diesmaligen Treffens lag auf der anstehenden Reform des Statusfeststellungsverfahrens, die von den Regierungsparteien bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Anlass hierfür waren insbesondere die Auswirkungen des sogenannten Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichtes (Aktz. B 12 R 3/20 R) in welchem die Kriterien für eine Selbstständigkeit von Lehrkräften strikter gefasst worden waren. In einem kürzlich stattbefundenen Austausch mit den im BMAS für die Reform zuständigen Mitarbeitern war bekannt geworden, das aktuell an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde, der eine Vermutungsregelung vorsehen soll für das Bestehen einer selbstständigen Tätigkeit, wenn fünf oder mehr noch zu konkretisierende Kriterien erfüllt werden. Die Teilnehmer tauschten sich über vermeintliche Auswirkungen aus, die bei einem Inkrafttreten einer solchen Regelung in den Mitgliederkreisen und der gesamten Wirtschaft entstehen könnten. Eine Stellungnahme zu einer Reform des Statusfeststellungsverfahrens, die bereits vor der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes eingesetzt werden soll, werde erstellt und weitere Gespräche sollen mit entscheidenden Stellen in kurzer Abfolge geführt werden. Eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen werde kurzfristig unter den Teilnehmern erfolgen.

Des Weiteren tauschten sich die Teilnehmer über den geplanten Mutterschutz für Selbständige und die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten aus. Diskutiert werden dabei eine steuerfinanzierte Lösung, ein Umlagesystem, in das alle Selbständigen einzahlen müssten (unabhängig von Alter oder Geschlecht) oder eine private Lösung über verbesserte Versicherungsleistungen. In Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einerseits und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) andererseits machten sich die CDH und ihre mitstreitenden Verbände für eine bürokratiearme und finanziell tragbare Lösung stark. Dabei favorisiert die CDH – ggf. subventionierte – Versicherungslösungen.

Das entsprechende Positionspapier der CDH und weiterer Verbände zum Mutterschutz für Selbständige vom 25. September 2025 finden Sie hier.

Schließlich fand ein Austausch zu den Themen Reform der privaten Altersvorsorge und der Einbeziehung von Selbständigen sowie zur Umsetzung der Plattformrichtlinie statt.