Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit 1. Januar 2023 verbindlich. Arbeitgeber rufen seit 1. Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen ab. Das eAU-Verfahren wird zum 1. Januar 2025 weiter ausgebaut.

 Änderungen bei der eAU kommen

Das eAU-Verfahren wird weiter ausgebaut. Zum 1.Januar 2025 werden folgende Verbesserungen eingeführt:

  • Vorsorge- und Rehazeiten werden in das eAU-Verfahren integriert.
  • Die Art und Dauer der Abwesenheit bei Arbeitsunfähigkeit wird noch detaillierter übermittelt.
  • Besondere Fallgestaltungen, wie die teilstationäre Behandlung oder weitergeleitete Informationen einer anderen Krankenkasse, werden dargestellt. Sie verringern Rückmeldungen über fehlende Arbeitsunfähigkeitsnachweise.
  • Zur Erhöhung der Datenqualität wird die Klärung von Unstimmigkeiten zwischen ärztlicher Praxis und Krankenkasse dem Arbeitgeber mittels neuem Rückmeldegrund angezeigt.
  • Liegen andere Nachweise für die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse vor, die nicht über das eAU-Verfahren übermittelt werden können, erhält der Arbeitgeber dazu Informationen.